Anlage 1 - Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

neugefasst durch B. v. 07.11.1990 BGBl. I S. 2479; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.05.2018 BGBl. I S. 550
Geltung ab 18.05.1975; FNA: 7104-6 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
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Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)


Anlage 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

A. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler


1. Kundenberatung

1.1
Serviceerwartungen des Kunden

1.2
Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation

1.3
Kundenbetreuung

2. Grundlagen des Maklergeschäfts

2.1
Teilmärkte des Immobilienmarktes

2.2
Preisbildung am Immobilienmarkt

2.3
Objektangebot und Objektanalyse

2.4
Die Wertermittlung

2.5
Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen

2.6
Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich

2.7
Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Bürgerliches Gesetzbuch

3.1.1
Allgemeines Vertragsrecht

3.1.2
Maklervertragsrecht

3.1.3
Mietrecht

3.1.4
Grundstückskaufvertragsrecht

3.1.5
Bauträgervertragsrecht

3.2
Grundbuchrecht

3.3 Wohnungseigentumsgesetz

3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz

3.5
Zweckentfremdungsrecht

3.6 Geldwäschegesetz

3.7 Makler- und Bauträgerverordnung

3.8 Informationspflichten des Maklers

3.8.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

3.8.2 Telemediengesetz

3.8.3 Preisangabenverordnung

3.8.4 Energieeinsparverordnung

4. Wettbewerbsrecht

4.1.1
Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

4.1.2
Unzulässige Werbung

5. Verbraucherschutz

5.1.1
Grundlagen des Verbraucherschutzes

5.1.2
Schlichtungsstellen

5.1.3
Datenschutz

6. Grundlagen Immobilien und Steuern

6.1
Einkommensteuern

6.2
Körperschaftsteuern

6.3
Gewerbesteuer

6.4
Umsatzsteuer

6.5
Bewertungsgesetzabhängige Steuern

6.6
Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)

7. Grundlagen der Finanzierung

7.1
Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung

7.2
Kostenerfassung

7.3
Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit

7.4
Kosten einer Finanzierung

7.5
Kreditsicherung und Beleihungsprüfung

7.6
Förderprogramme, Wohnriester

7.7
Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall

7.8
Steuerliche Aspekte der Finanzierung

B. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter


1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

1.1
Lebenszyklus der Immobilie

1.2
Abgrenzung Facility Management - Gebäudemanagement

1.3
Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen

1.4
Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich

1.5
Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Bürgerliches Gesetzbuch

2.1.1
Allgemeines Vertragsrecht

2.1.2
Mietrecht

2.1.3
Werkvertragsrecht

2.1.4
Grundstücksrecht

2.2
Grundbuchrecht

2.3 Wohnungseigentumsgesetz

2.4 Rechtsdienstleistungsgesetz

2.5
Zweckentfremdungsrecht

2.6 Makler- und Bauträgerverordnung

2.7 Betriebskostenverordnung

2.8 Heizkostenverordnung

2.9 Trinkwasserverordnung

2.10 Wohnflächenverordnung

2.11
Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts

2.12 Informationspflichten des Verwalters

2.12.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

2.12.2 Telemediengesetz

2.12.3 Preisangabenverordnung

2.12.4 Energieeinsparverordnung

3. Kaufmännische Grundlagen

3.1
Allgemeine kaufmännische Grundlagen

3.1.1
Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung

3.1.2
Externes und internes Rechnungswesen

3.2
Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters

3.2.1
Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage

3.2.2
Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans

3.2.3
Hausgeld, Mahnwesen

3.3
Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters

3.3.1
Rechnungswesen

3.3.2 Verwaltung von Konten

3.3.3
Bewirtschaftung

4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten

4.1
Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

4.2
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

4.3
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

4.4
Pflichten des WEG-Verwalters

4.4.1
Durchführung von Eigentümerversammlungen

4.4.2
Beschlussfassung

4.4.3
Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung

4.5
Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters

4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag

4.5.2 Verwaltungsbeirat

4.5.3
Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement

4.6
Objektmanagement

5. Verwaltung von Mietobjekten

5.1
Bewirtschaftung von Mietobjekten

5.2
Objektmanagement

5.3
Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement

5.4
Sonstige Aufgaben des Mietverwalters

5.4.1 Vermietung

5.4.1.1
Mieterauswahl

5.4.1.2
Ausgestaltung des Mietvertrages

5.4.1.3
Mieterhöhungen und Mietsicherheiten

5.4.2
Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung

5.4.2.1
Bearbeitung von Mängelanzeigen

5.4.2.2
Erstellung von Betriebskostenabrechnungen

5.4.2.3
Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen

6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung

6.1
Baustoffe und Baustofftechnologie

6.2
Haustechnik

6.3
Erkennen von Mängeln

6.4 Verkehrssicherungspflichten

6.5 Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung

6.6
Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung

6.7
Altersgerechte und barrierefreie Umbauten

6.8
Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln

6.9
Dokumentation

7. Wettbewerbsrecht

7.1.1
Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

7.1.2
Unzulässige Werbung

8. Verbraucherschutz

8.1.1
Grundlagen des Verbraucherschutzes

8.1.2
Schlichtungsstellen

8.1.3
Datenschutz


Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung V. v. 9. Mai 2018 BGBl. I S. 550 m.W.v. 1. August 2018

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Frühere Fassungen von Anlage 1 MaBV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2018Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
vom 09.05.2018 BGBl. I S. 550

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Zitierungen von Anlage 1 MaBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MaBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15b MaBV Weiterbildung (vom 01.08.2018)
... Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
V. v. 09.05.2018 BGBl. I S. 550
Artikel 1 4. MaBVÄndV
... weiterbilden. Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium, ... nimmt und dort vorübergehend selbständig tätig wird." 8. Folgende Anlagen 1 bis 3 werden nach § 22 angefügt: „Anlage 1 (zu § 15b ... 8. Folgende Anlagen 1 bis 3 werden nach § 22 angefügt: „ Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1) A. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung ...


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