Eingangsformel - Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung (FSMusterzulV)

V. v. 21.12.2001 BGBl. 2002 I S. 27; zuletzt geändert durch Artikel 576 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 05.01.2002; FNA: 96-1-46 Luftverkehr
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Eingangsformel



Auf Grund des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550) zuletzt geändert durch Artikel 285 Nr. 7 Buchstabe c der Siebenten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29.Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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