Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel
1 Nr. 1 §
126 Abs. 4 dieses Gesetzes tritt am ersten Tage des auf Verkündung des Gesetzes folgenden Monats in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.