Zitierungen von § 13 MiArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 MiArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MiArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 MiArbG Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden (vom 28.04.2009)
... Zollverwaltung unterrichten die zuständigen Finanzämter über Meldungen nach § 13 Abs. 1. (2) Die Behörden der Zollverwaltung und die übrigen in § 2 des ...
§ 18 MiArbG Bußgeldvorschriften (vom 28.04.2009)
... der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 5. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet, 6. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 3 eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 7. entgegen § 13 Abs. 2 eine Versicherung nicht beifügt, 8. entgegen § 14 Abs. 1 eine ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Anlage 1. MiArbGÄndG (zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz - MiArbG) Inhaltsübersicht
... 12 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden § 13 Meldepflicht § 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten § 15 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG
... 67 Abs. 2 Nr. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch keine Anwendung." 16. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Meldepflicht (1) Soweit eine ... keine Anwendung." 16. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Meldepflicht (1) Soweit eine Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 auf das ... Zollverwaltung unterrichten die zuständigen Finanzämter über Meldungen nach § 13 Abs. 1. (2) Die Behörden der Zollverwaltung und die übrigen in § 2 des ... der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 5. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet, 6. entgegen § 13 Abs. 1 Satz 3 eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, 7. entgegen § 13 Abs. 2 eine Versicherung nicht beifügt, 8. entgegen § 14 Abs. 1 eine ...


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