interne Verweise§ 13 MiArbG Meldepflicht (vom 28.04.2009) ... 3. Ort der Beschäftigung, 4. Ort im Inland, an dem die nach § 14 erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, 5. Familienname, Vornamen, ...
§ 18 MiArbG Bußgeldvorschriften (vom 28.04.2009) ... 7. entgegen § 13 Abs. 2 eine Versicherung nicht beifügt, 8. entgegen § 14 Abs. 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstellt oder nicht ... erstellt oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt oder 9. entgegen § 14 Abs. 2 eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der ...
Zitat in folgenden NormenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818
Artikel 1 1. MiArbGÄndG ... 3. Ort der Beschäftigung, 4. Ort im Inland, an dem die nach § 14 erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden, 5. Familienname, Vornamen, ... die zuständige Behörde nach Absatz 1 Satz 1 bestimmen." 17. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten ... Satz 1 bestimmen." 17. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten (1) Soweit eine Rechtsverordnung nach § ... entgegen § 13 Abs. 2 eine Versicherung nicht beifügt, 8. entgegen § 14 Abs. 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstellt oder nicht ... erstellt oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt oder 9. entgegen § 14 Abs. 2 eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der ...
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