Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin - Gartenbau

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GartenKBerPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GartenKBerPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 GartenKBerPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 3 GartenKBerPrV Gliederung und Inhalt der Prüfung
...  Markt und Betrieb. (2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich ...
§ 7 GartenKBerPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
... Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung gemäß § 4 Abs. 4 und in der Prüfung gemäß § 4 Abs. 5 zu bilden. Für den Teil ... der Prüfung gemäß § 4 Abs. 4 und in der Prüfung gemäß § 4 Abs. 5 zu bilden. Für den Teil Kundenberatung und Verkauf ist eine Note als arithmetisches ...


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