Eingangsformel - Zivildienstversorgungs-Übergangsverordnung (ZDVÜV)

V. v. 18.12.1991 BGBl. I S. 2238
Geltung ab 03.10.1990; FNA: 55-2-7 Sonstiges Verteidigungsrecht

Eingangsformel



Auf Grund des § 51a des Zivildienstgesetzes, der durch Anlage I Kapitel X Sachgebiet C Abschnitt II des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1074) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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