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§ 2 - Wehrsoldgesetz (WSG)

neugefasst durch B. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1718; aufgehoben durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Geltung ab 01.02.1978; FNA: 53-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 2 Wehrsold



(1) 1Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten, haben Anspruch auf Wehrsold. 2Die Höhe des Wehrsoldes richtet sich nach der als Anlage 1 beigefügten Tabelle.

(2) 1Soldaten, die ihren Standort im Ausland haben, erhalten den doppelten Wehrsold, wenn Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit bei entsprechender Verwendung in demselben Standort Auslandsdienstbezüge oder Auslandstrennungsgeld erhalten. 2Dieser Wehrsold unterliegt dem Kaufkraftausgleich nach dem Bundesbesoldungsgesetz.

(3) 1Der Wehrsold ist für die Dauer einer von dem Soldaten vorsätzlich verursachten Dienstunfähigkeit und während des Vollzuges einer gerichtlichen Freiheitsstrafe durch Behörden der Bundeswehr um 50 vom Hundert zu kürzen. 2§ 1 Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.

(4) 1Der Wehrsold wird monatlich im Voraus gezahlt. 2Für die Zahlung des Wehrsoldes sowie der sonstigen Bezüge hat der Soldat auf Verlangen des Dienstherrn ein Konto im Inland anzugeben oder einzurichten, auf das die Überweisung erfolgen kann. 3Die Übermittlungskosten mit Ausnahme der Kosten für die Gutschrift auf dem Konto des Soldaten trägt der Dienstherr. 4Eine Auszahlung auf andere Weise kann nur zugestanden werden, wenn dem Soldaten die Einrichtung oder Benutzung eines Kontos aus wichtigem Grund nicht zugemutet werden kann.

(5) 1Das Bundesministerium der Verteidigung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen für jede Dienstleistung nach § 1 Absatz 1, für die nach den §§ 50 und 50a des Bundesbesoldungsgesetzes eine Vergütung gewährt wird, die Gewährung eines erhöhten Wehrsoldes zu regeln. 2Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.



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Frühere Fassungen von § 2 WSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.12.2015Artikel 9 Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
vom 13.05.2015 BGBl. I S. 706
aktuell vorher 01.11.2015Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
vom 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
aktuellvor 01.11.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 WSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8c WSG Wehrdienstzuschlag (vom 01.11.2015)
... wird er an dem für den Folgemonat geltenden allgemeinen Zahltag gezahlt. § 2 Absatz 3 gilt ...
§ 8f WSG Auslandsverwendungszuschlag (vom 12.02.2009)
... Zeitpunkt und in gleicher Höhe wie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. § 2 Abs. 2 gilt nicht. § 56 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt ...
Anlage 1 WSG (zu § 2 Absatz 1) (vom 01.11.2015)
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Wehrsoldempfängervergütungsverordnung
V. v. 11.02.2017 BGBl. I S. 276
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
V. v. 05.04.1988 BGBl. I S. 505; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 BAföG-EinkommensV Weitere Einnahmen (vom 28.10.2010)
... auch folgende Leistungen: 1. nach dem Wehrsoldgesetz a) Wehrsold (§ 2 ), b) Verpflegung (§ 3), c) Unterkunft (§ 4);  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, c) der nach § 2 Absatz 1 des Wehrsoldgesetzes an Soldaten im Sinne des § 1 Absatz 1 des Wehrsoldgesetzes ...

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 9 BwAttraktStG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Das Bundesministerium der Verteidigung ... aufgehoben. 3. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Wehrsold- gruppe ...

Erste Verordnung zur Änderung der Wehrsoldempfängervergütungsverordnung
V. v. 11.02.2017 BGBl. I S. 276
Artikel 1 1. WSEVergVÄndV Änderung der Wehrsoldempfängervergütungsverordnung
... 2015 (BGBl. I S. 613) wird wie folgt gefasst: „1. neben doppeltem Wehrsold nach § 2 Absatz 2 des Wehrsoldgesetzes , neben einem Auslandsverwendungszuschlag nach § 8f des Wehrsoldgesetzes oder neben einem ...

Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1061
Artikel 4 USGuSoldGNRG Änderung des Wehrsoldgesetzes
... Stufe des Auslandsverwendungszuschlages nach § 8f gezahlt." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Dem Wortlaut des Absatzes 1 wird folgender Satz ... Wehrdienstes wird er an dem für den Folgemonat geltenden allgemeinen Zahltag gezahlt. § 2 Absatz 3 gilt entsprechend." 6. Die §§ 8h und 8i werden aufgehoben. ...

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (16. WSGÄndG)
G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 849
Artikel 1 16. WSGÄndG
... Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 des Wehrsoldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1510), ... (BGBl. I S. 2861) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) Wehrsold- gruppe ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
V. v. 02.06.1989 BGBl. I S. 1076; aufgehoben durch § 4 V. v. 09.04.2015 BGBl. I S. 613
Eingangsformel WSzBelErhV
... Grund des § 2 Abs. 1 des Wehrsoldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1978 (BGBl. I S. ...
§ 3 WSzBelErhV Ausschluß des Anspruchs
... 3 Monaten seit dem Dienstantritt, 2. neben doppeltem Wehrsold nach § 2 Abs. 2 des Wehrsoldgesetzes, einem Dienstgeld nach § 8 des Wehrsoldgesetzes, einem ...

WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)
V. v. 07.02.2016 BGBl. I S. 178; aufgehoben durch § 3 V. v. 17.08.2020 BGBl. I S. 1964
§ 1 WDOBezV Dienstbezüge und Wehrsold
... Wehrsold im Sinne des § 24 der Wehrdisziplinarordnung sind der einfache Wehrsold (§ 2 Absatz 1 des Wehrsoldgesetzes), der doppelte Wehrsold bei Auslandseinsätzen (§ 2 Absatz ... (§ 2 Absatz 1 des Wehrsoldgesetzes), der doppelte Wehrsold bei Auslandseinsätzen (§ 2 Absatz 2 des Wehrsoldgesetzes), der Wehrdienstzuschlag (§ 8c Absatz 2 des Wehrsoldgesetzes) ...

Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung (WSEMVergV)
V. v. 09.12.2016 BGBl. I S. 2892; aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Eingangsformel WSEMVergV
... Grund des § 2 Absatz 5 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes, der durch Artikel 9 Nummer 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 ...
§ 1 WSEMVergV Voraussetzungen des Anspruchs
... Soldatinnen und Soldaten nach § 1 des Wehrsoldgesetzes kann nach § 2 Absatz 5 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes ein erhöhter Wehrsold gewährt werden, soweit ...
§ 4 WSEMVergV Ausschluss des Anspruchs
... erhöhte Wehrsold wird nicht gewährt neben 1. doppeltem Wehrsold nach § 2 Absatz 2 des Wehrsoldgesetzes, 2. einem Auslandsverwendungszuschlag nach § 8f des ...

Wehrsoldempfängervergütungsverordnung (WSEVergV)
V. v. 09.04.2015 BGBl. I S. 613; aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Eingangsformel WSEVergV
... Grund des § 2 Absatz 5 des Wehrsoldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 2008 (BGBl. I S. ...
§ 1 WSEVergV Voraussetzungen des Anspruchs
... Ein erhöhter Wehrsold nach § 2 Absatz 5 des Wehrsoldgesetzes in Form einer Vergütung wird gewährt, wenn 1. ...
§ 3 WSEVergV Ausschluss des Anspruchs (vom 01.11.2015)
... Vergütung wird nicht gewährt 1. neben doppeltem Wehrsold nach § 2 Absatz 2 des Wehrsoldgesetzes , neben einem Auslandsverwendungszuschlag nach § 8f des Wehrsoldgesetzes oder neben einem ...