§ 11 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 11 WSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 4 WehrRÄndG 2010 Änderung des Wehrsoldgesetzes ... 3 wird das Wort „neun" durch das Wort „sechs" ersetzt. 5. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift aus Anlass des ... ersetzt. 5. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 ...
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 5 WehrRÄndG 2011 Änderung des Wehrsoldgesetzes ... truppenärztlicher Behandlung unberücksichtigt." 11. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift aus Anlass des ... 11. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 Für ...
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