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Zitierungen von Artikel 26 Einigungsvertrag

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26 EV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG)
Artikel 1 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 2 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 1 BEZNG Zusammenführung der Bundeseisenbahnen
... verwaltete Bundeseisenbahnvermögen sowie das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn (Artikel 26 des Einigungsvertrages) werden zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes ...
§ 23 BEZNG Feststellung des Übergangs und Vornahme der Übertragung
... Antrag der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft oder von Amts wegen. In den Fällen des Artikels 26 Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages ist durch Zuordnungsbescheid nach dem ... Feststellung durch Übergabebescheid ersetzt die Zuordnung des Vermögens nach Artikel 26 des Einigungsvertrages und vergleichbaren Vorschriften. Rechte Dritter in bezug auf den ...

Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
neugefasst durch B. v. 29.03.1994 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
§ 11 VZOG Umfang der Rückübertragung von Vermögenswerten
... dieser Vorschrift für eine öffentliche Aufgabe entsprechend den Artikeln 21, 26 , 27 und 36 des Einigungsvertrages genutzt werden, 2. die ...
§ 17 VZOG Anwendung dieses Gesetzes
... oder eine Übertragung des Eigentums nach Maßgabe der Artikel 26 , 27 und 36 Abs. 1 des Einigungsvertrages und der nachfolgenden Vorschriften entsprechend. Hierbei ...
§ 18 VZOG Vorschriften für das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn
... des Vermögensübergangs auf das Sondervermögen im übrigen ist Artikel 26 Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages mit der Maßgabe anzuwenden, daß die dort ... rechtskräftig entschieden worden ist, bleibt es hierbei. (2) Artikel 26 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages ist nicht mehr anzuwenden. Die Ämter zur Regelung ...