Zitate in aufgehobenen TitelnBundeslaufbahnverordnung (BLV)
neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
§ 35 BLV Einstellungsvoraussetzungen ... die Gleichwertigkeit mit dem jeweils geforderten Hochschulabschluss im Sinne des Artikels 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages festgestellt und den Hochschulabschluss entsprechend zugeordnet hat. ... in einem von der zuständigen Stelle gestalteten Nachdiplomierungsverfahren nach Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages der Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule (FH)" ...
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