Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 742
Artikel 1 2. JuSchGÄndG Änderung des Jugendschutzgesetzes ... als Vertreterin oder Vertreter berufen werden." 25. Nach § 29a wird folgender § 29b eingefügt: „§ 29b Bericht und Evaluierung Dieses Gesetz ... 25. Nach § 29a wird folgender § 29b eingefügt: „ § 29b Bericht und Evaluierung Dieses Gesetz wird drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, um ...
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