Zitierungen von § 23 JuSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 JuSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JuSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 JuSchG Rechtsweg (vom 01.05.2021)
... Nachprüfung in einem Vorverfahren, bei einer Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 23 ist jedoch zunächst eine Entscheidung der Prüfstelle für jugendgefährdende ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJBGebV)
V. v. 15.12.2021 BGBl. I S. 5206
Anlage BzKJBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... aufgenommenen Medium ganz oder im Wesent- lichen inhaltsgleich ist (§ 21 Absatz 2, § 23 Absatz 1 und 3 , § 19 Absatz 5 des Jugendschutzge- setzes - JuSchG - in Verbindung mit § 14 Absatz ... 1.1 Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 23 Absatz 1 JuSchG (Dreier-Gremium der Prüfstelle), ob das Medium inhalts- gleich ist ... bis 3.900 Euro 1.2 Nach Entscheidung nach Nr. 1.1 auf Antrag nach § 23 Absatz 3 JuSchG erneute Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Ab- satz 5 JuSchG ... der Liste der jugend- gefährdenden Medien zu streichen ist (§ 21 Absatz 2 und 3, § 23 Absatz 1, 3 und 4 , § 19 Absatz 5 JuSchG) 2.1 Entscheidung der oder des ... bis 1.500 Euro 2.2 Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 23 Absatz 1 und 4 JuSchG (Dreier-Gremium der Prüfstelle), ob das Medium aus der Liste gestrichen ... gegen die Entscheidung nach Nr. 2.1 Entschei- dung im vereinfachten Verfahren nach § 23 Absatz 1 und 4 JuSchG (Dreier-Gremium der Prüfstelle), ob das Medium aus der Liste ge- strichen wird ... 2.5 Nach Entscheidungen nach Nr. 2.1 und Nr. 2.3 auf Antrag nach § 23 Absatz 3 JuSchG erneute Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Absatz 5 JuSchG ... bis 2.900 Euro 2.6 Nach Entscheidung nach Nr. 2.2 auf Antrag nach § 23 Absatz 3 JuSchG erneute Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Ab- satz 5 JuSchG ...

Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO-JuSchG)
V. v. 09.09.2003 BGBl. I S. 1791; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2066
§ 10 DVO-JuSchG Vereinfachtes Verfahren (vom 29.11.2022)
... der Kommission für Jugendmedienschutz zusenden. (2) Die Entscheidung nach § 23 des Jugendschutzgesetzes ergeht ohne mündliche Verhandlung. (3) Der Antrag der Betroffenen nach ... ergeht ohne mündliche Verhandlung. (3) Der Antrag der Betroffenen nach § 23 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes ist schriftlich oder elektronisch zu begründen und hat auf die in der Entscheidung benannten ... einzugehen. Gleiches gilt für den Antrag auf Listenstreichung nach § 23 Absatz 4 des Jugendschutzgesetzes . Sind Anträge nicht ausreichend begründet, so kann die oder der Vorsitzende ...
§ 12 DVO-JuSchG Stellvertretende Mitglieder der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien (vom 29.11.2022)
... festgelegt. (3) Die beiden Beisitzerinnen oder Beisitzer, die bei Entscheidungen nach § 23 des Jugendschutzgesetzes mitzuwirken haben, und die zu ihrer Vertretung berechtigten Personen werden von der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 742
Artikel 1 2. JuSchGÄndG Änderung des Jugendschutzgesetzes
... digitale Ausgaben" eingefügt. c) Absatz 2 wird aufgehoben. 17. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (GebO-BPjM)
V. v. 28.04.2004 BGBl. I S. 691; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 34 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage GebO-BPjM (zu § 3) Gebührenverzeichnis
... Medien aufgenommenen Medium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist (§ 21 Abs. 2, § 23 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes - JuSchG - in Verbindung mit § 15 ... im vereinfachten Verfahren nach § 23 Abs. 1 JuSchG (3er Gremium), dass das Medium inhaltsgleich ist 1.000 Euro bis 2.900 ... bis 2.900 Euro 1.2 Nach Entscheidung nach Nr. 1.1 auf Antrag nach § 23 Abs. 3 JuSchG erneute Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Abs. 5 JuSchG ... aus der Liste der jugendgefährdenden Medien zu streichen ist (§ 21 Abs. 2 und 3, § 23 Abs. 1, 3 und 4, § 19 Abs. 5 JuSchG)  ... bis 1.300 Euro 2.2 Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 23 Abs. 1 und 4 JuSchG (3er Gremium), dass das Medium nicht aus der Liste gestrichen wird ... gegen die Entscheidung nach Nr. 2.1 Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 23 Abs. 1 und 4 JuSchG (3er Gremium), dass das Medium nicht aus der Liste gestrichen wird ... Entscheidungen nach Nr. 2.1 und 2.3 auf Antrag nach § 23 Abs. 3 JuSchG erneute Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Abs. 5 JuSchG (12er ... bis 1.500 Euro 2.6 Nach Entscheidung nach Nr. 2.2 auf Antrag nach § 23 Abs. 3 JuSchG erneute Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Abs. 5 JuSchG ... Medien aufgenommenen Medium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist (§ 21 Abs. 2, § 23 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 5 JuSchG in Verbindung mit § 15 Abs. 3 JuSchG und § 4 Abs. ... im vereinfachten Verfahren nach § 23 Abs. 1 JuSchG (3er Gremium), dass das Medium nicht inhaltsgleich ist 1.200 ... bis 3.500 Euro 3.2 Nach Entscheidung nach Nr. 1.1 auf Antrag nach § 23 Abs. 3 JuSchG Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Abs. 5 JuSchG (12er ... aus der Liste der jugendgefährdenden Medien zu streichen ist (§ 21 Abs. 2 und 3, § 23 Abs. 1, 3 und 4, § 19 Abs. 5 JuSchG)  ... im vereinfachten Verfahren nach § 23 Abs. 1 und 4 JuSchG (3er Gremium), dass das Medium aus der Liste gestrichen wird ... gegen die Entscheidung nach Nr. 2.1 Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 23 Abs. 1 und 4 JuSchG (3er Gremium), dass das Medium aus der Liste gestrichen wird ... Entscheidungen nach Nr. 2.1 und 2.3 auf Antrag nach § 23 Abs. 3 JuSchG Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Abs. 5 JuSchG (12er Gremium), ... 2.600 Euro 4.5 Nach Entscheidungen nach Nr. 2.2 auf Antrag nach § 23 Abs. 3 JuSchG Entscheidung in voller Besetzung nach § 19 Abs. 5 JuSchG (12er ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed