Änderung Anlage TSE-Überwachungsverordnung vom 19.07.2011

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage TSE-Überwachungsverordnung und Änderungshistorie der TSEÜberwV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.07.2011 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 10.04.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 7 V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (zu § 1 Absatz 2)


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 1 Absatz 1a und 2, § 1a Absatz 2)


(Textabschnitt unverändert)

Belgien

Dänemark

Deutschland

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Kroatien

Lettland

Litauen

Luxemburg

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Malta

Niederlande

Österreich

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Polen

Portugal

Schweden

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Slowakei

Slowenien

Spanien

vorherige Änderung

Vereinigtes Königreich



Tschechische Republik

Ungarn

Vereinigtes
Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man

Zypern



(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed