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Zitierungen von § 2 Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 WSzBelErhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSzBelErhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 5 WehrRÄndG 2010 Änderung der Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
... das Wort „neunten" durch das Wort „sechsten" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort „neunten" durch ...
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