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Zitierungen von § 1 Gesetz über die Zulassung von nach § 19 des Zahnheilkundegesetzes berechtigten Personen zur Behandlung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ZHG§19ZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZHG§19ZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ZHG§19ZG
... vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477) gelten sinngemäß für die in § 1 genannten Personen, soweit sich aus den nachstehenden Vorschriften nicht etwas anderes ...
§ 3 ZHG§19ZG
... einzutragen ist. (3) Die Vorbereitungszeit gilt als abgeleistet, wenn die in § 1 genannten Personen ihre Tätigkeit in der Zeit seit Inkrafttreten des Zahnheilkundegesetzes ...
§ 5 ZHG§19ZG
... Zulassung bewirkt, daß die in § 1 genannten Personen ordentliche Mitglieder der für ihren Praxisort zuständigen ...