... Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010), wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und ...