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Zitierungen von § 15 UBGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 UBGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UBGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 UBGG Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen (vom 19.08.2008)
... als stiller Gesellschafter an der Gesellschaft bestehen und 5. der Antrag nach § 15 Abs. 2 ordnungsgemäß und vollständig gestellt ist. (2) Für die ...
§ 26a UBGG Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 (vom 22.07.2013)
... bis zum 21. Januar 2015 der zuständigen Behörde einen Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 13 AIFM-UmsG Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
... schwerpunktmäßig investiert." 5. § 15 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt geändert: aa) ... in internationalen Finanzkreisen üblichen Sprache einzureichen." 6. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Mitteilung der ... eingefügt: „§ 26a Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die vor dem 22. Juli 2013 als ... muss spätestens bis zum 21. Januar 2015 der zuständigen Behörde einen Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 vorlegen." 10. In § 27 Absatz 1 Nummer 3 und 4 wird jeweils nach der Angabe ...

Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1672
Artikel 2 MoRaKG Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
... Jahre" jeweils durch die Angabe „15 Jahre" ersetzt. 4. § 15 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... Behörde." 5. In § 16 Abs. 1 Nr. 5 wird die Angabe „§ 15 " durch die Angabe „§ 15 Abs. 2" ersetzt. 6. In § 17 werden in ... 5. In § 16 Abs. 1 Nr. 5 wird die Angabe „§ 15" durch die Angabe „§ 15 Abs. 2" ersetzt. 6. In § 17 werden in Nummer 2 das Wort „oder" ...
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