Zitierungen von § 25 UBGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 UBGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UBGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 UBGG Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
... Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 und 2 mit der Maßgabe, daß für die Berechnung der Frist an die Stelle der Anerkennung ...
§ 26 UBGG Übergangsvorschriften
... des Artikels 9 des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes an Unternehmen hält, ist § 25 mit der Maßgabe anzuwenden, daß eine Zurechnung bis zum Ablauf von zwölf Jahren ... nicht erfolgt; dies gilt nicht bei Anteilen, bei denen die Frist nach § 25 in der vor dem Inkrafttreten des Artikels 9 des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 3 GewStG Befreiungen (vom 21.12.2022)
... anerkannt sind. Für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften im Sinne des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften haben der Widerruf der Anerkennung und der Verzicht auf die Anerkennung Wirkung für die ... öffentlich angeboten worden sind; Entsprechendes gilt, wenn eine solche Gesellschaft nach § 25 Abs. 3 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verliert. Für offene ... und über die Feststellung, ob Aktien der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 25 Abs. 1 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften öffentlich angeboten worden sind, sind Grundlagenbescheide im Sinne der Abgabenordnung; die ... die Bekanntmachung der Aberkennung der Eigenschaft als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach § 25 Abs. 3 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften steht einem Grundlagenbescheid gleich; 24. die folgenden ...


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