Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
§§ 45, 46 - Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG k.a.Abk.)
XII. Amtsverschwiegenheit und Ausschließung
von der Mitwirkung in Versorgungssachen
§§ 45, 46
(weggefallen)
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