Anlage 5 - Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)

neugefasst durch B. v. 01.03.2022 BGBl. I S. 220; 1384
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
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Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote


Anlage 5 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Abb. Muster der Eichbescheinigung für Sportboote Seite 1 (BGBl. 2017 I S. 378)


Abb. Muster der Eichbescheinigung für Sportboote Seite 2 (BGBl. 2017 I S. 379)



Text in der Fassung des Artikels 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 2. März 2017 BGBl. I S. 330 m.W.v. 9. März 2017

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Frühere Fassungen von Anlage 5 BinSchEO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2017Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 02.03.2017 BGBl. I S. 330
aktuell vorher 05.06.2014Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 30.05.2014 BGBl. I S. 610
aktuellvor 05.06.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 5 BinSchEO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 BinSchEO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchEO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 BinSchEO Eichbescheinigung (vom 05.06.2014)
... nach § 34 überprüfte Sportboot eine Eichbescheinigung nach dem Muster der Anlage 5. Die Eichbescheinigung ist eine Urkunde nach § 13 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 8 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffseichordnung
... 4 Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer) Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote Anlage 6 Muster der Eichplakette ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.03.2017 BGBl. I S. 330
Artikel 2 4. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... 1 Änderung der Binnenschiffseichordnung Die Anlagen 1 bis 6 der Binnenschiffseichordnung vom 30. Juni 1975 (BGBl. I S. 1785), die zuletzt durch Artikel ... Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer) (BGBl. 2017 I S. 377)] Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote [image:2017/2017I0378.gif|Abb. Muster ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... nach § 34 überprüfte Sportboot eine Eichbescheinigung nach dem Muster der Anlage 5. Die Eichbescheinigung ist eine Urkunde nach § 13 Absatz 1 der ... Muster der Vorläufigen Eichbescheinigung (Nichtgüterbeförderer) Anlage 5 : Muster der Eichbescheinigung für Sportboote Anlage 6: Muster der Eichplakette ... 13. Die bisherigen Anlagen 2 und 3 werden die Anlagen 1 und 2. 14. Die Anlagen 4 und 5 werden aufgehoben. 15. Die bisherigen Anlagen 6 und 7 werden die Anlagen 3 und 4. ... Anlagen 6 und 7 werden die Anlagen 3 und 4. 16. Die bisherige Anlage 8 wird Anlage 5 und wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung ... 16. Die bisherige Anlage 8 wird Anlage 5 und wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 Muster der Eichbescheinigung für Sportboote  ...


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