Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Deutschen Bundestag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht über seine bisherige Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des §
5 Abs. 1 zu beachten. §
14 Abs. 1 Satz 2 des
Artikel 10-Gesetzes bleibt unberührt.