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Änderung § 10 Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers vom 25.12.2008

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§ 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.12.2008 geltenden Fassung
§ 10 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2865
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 10 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2009 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

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