interne Verweise§ 49 AbgG Interessenverknüpfung im Ausschuss (vom 31.12.2024) ... eine konkrete Interessenverknüpfung offenzulegen, soweit sie nicht aus den gemäß § 47 veröffentlichten Angaben ersichtlich ist. Die Angaben nach Satz 1 und Satz 2 sind ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Bekanntmachung der Neufassung der Nummer 16 der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften des Zehnten und Elften Abschnitts des AbgeordnetengesetzesB. v. 01.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 203
Zitat in folgenden NormenBekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften des Zehnten und Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes
B. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 791; zuletzt geändert durch B. v. 01.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 203
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und weitere Änderungen
G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 450
Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches
G. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4650
Artikel 1 TraBTAG Änderung des Abgeordnetengesetzes ... Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. § 47 Veröffentlichung Die anzeigepflichtigen Angaben gemäß § 45 Absatz ... Elfte Abschnitt wird der Zwölfte Abschnitt. 6. Die bisherigen §§ 45 bis 50 werden die §§ 53 bis 58. 7. Der bisherige § 51 wird § 59 und ...
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