Artikel 6 - Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 (KraftStÄndG 1997)

Artikel 6 Überprüfung



Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einer Erfahrungszeit von fünf Jahren durch die Bundesregierung überprüft. In diese Überprüfung ist insbesondere die Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer einzubeziehen.



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