§ 22
Diese Verordnung findet sinngemäß Anwendung auf Bausparkassen der in der Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des Währungsgebietes aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens vom 25. November 1949 (Bundesanzeiger Nr. 3 vom 5. Januar 1950) bezeichneten Art.
interne Verweise§ 23 UmstBauSparkV Berlin-Klausel ... vom 18. Dezember 1952 (Bundesanzeiger Nr. 9 vom 15. Januar 1953)", i) in § 22 an die Stelle der Worte "Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des ...
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