Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 15 Verschollenheitsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 VerschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerschG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 VerschG
...  (2) Es gelten dafür die besonderen Vorschriften der §§ 14 bis ...
§ 15a VerschG
... Ist ein Gerichtsstand nach § 15 nicht begründet oder wird am Sitz des nach § 15 zuständigen Gerichts eine deutsche ... Ist ein Gerichtsstand nach § 15 nicht begründet oder wird am Sitz des nach § 15 zuständigen Gerichts eine deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr ausgeübt, so ist das ...
§ 15b VerschG
... ein Gerichtsstand nach §§ 15 , 15a nicht begründet, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Dieses ...
§ 40 VerschG
... das Verfahren sind § 13 Abs. 1, §§ 14 bis 17, 22, 22a, 24 bis 38 entsprechend anzuwenden; im übrigen gelten die besonderen ...