III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz von Beschäftigten des Bundeskanzleramtes (BkAZustV k.a.Abk.)

A. v. 04.05.1999 BGBl. I S. 1093
Geltung ab 01.05.1999; FNA: 2030-14-104 Beamte

III.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.



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