Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Krückau auf die Stadt Elmshorn (WaStrKrückÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 09.02.1990 BGBl. I S. 222; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 01.03.1990; FNA: 940-9-14 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 1



Die Teilstrecke der Bundeswasserstraße Krückau von der Wassermühle zu Elmshorn bis zur Südwestkante der im Verlauf der Straße Wedenkamp liegenden Straßenbrücke geht auf die Stadt Elmshorn über.



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