Eingangsformel - Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (78. AWVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.02.2007 BAnz. S. 1225; Geltung ab 04.02.2007
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Eingangsformel



Auf Grund

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des § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, 3 und 4, § 26 und § 6 Abs. 1 und 2 des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1386) verordnet die Bundesregierung und

auf Grund

-
des § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, 3 und 4, §§ 5, 33 Abs. 4, § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Außenwirtschaftsgesetzes verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen:



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