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Zitierungen von § 4 EuRAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EuRAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuRAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 21 EuPAG Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung (vom 16.03.2023)
... Satz 2 nicht nach, ist die Aufnahme in die Patentanwaltskammer zu widerrufen. Zudem gilt § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland entsprechend. (2) Für die Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 2 SyndAnwNRG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 4 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Handelt es sich bei der Aufnahme um ... „Der niedergelassene europäische Rechtsanwalt, der nach § 4 Absatz 1 Satz 2 als Syndikusrechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurde, hat der ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 12 BRAORefG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 1 wird die Angabe „§ 31c" durch die Angabe „§ 31d" ersetzt.  ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 2 RASvStG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... 127), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und ... durch das Wort „Rechtsanwaltskammern" ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 12 Abs. ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... anderen Staaten". f) Die Angabe zu § 43 wird gestrichen. 2. § 4 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 1 Satz 2 " gestrichen und wird das Wort „„(Syndikus)"" durch die Wörter ... 3. 5. In § 7 Absatz 3 werden die Wörter „nach Teil 4 in Verbindung mit § 4 " durch die Wörter „4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 4 Satz 1 Nummer 2 ... in Verbindung mit § 4" durch die Wörter „4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 4 Satz 1 Nummer 2 oder 3 " ersetzt. 6. In § 11 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „mit ...

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 4 InkaRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
... 2020 (BGBl. I S. 2929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „wird" die Wörter „oder die Person aus sonstigen ...
Artikel 5 InkaRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
...  2. Dem § 21 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Zudem gilt § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland entsprechend." 3. In § 24 Absatz 1 werden die Wörter ...