Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 2 RAuNOBRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ... 35 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen". d) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Gebühren und Auslagen". ... d) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Gebühren und Auslagen". e) Die Angabe zu Teil 8 wird wie folgt gefasst: ... S. 16)" ein Komma und das Wort „genügt" eingefügt. 19. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Gebühren und Auslagen Auf ... eingefügt. 19. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Gebühren und Auslagen Auf die Erhebung und Beitreibung von Gebühren und ...
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
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