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Zitierungen von § 1f MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1f MARPOL-ZuwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MARPOL-ZuwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MARPOL-ZuwV Grundregel, Anwendungsbereich (vom 12.04.2008)
... Maßgabe des MARPOL-Übereinkommens und seiner Anlagen, soweit in den §§ 1b bis 1f nichts anderes bestimmt ist; für andere Wasserfahrzeuge gelten dort nur § 1b Abs. 6, ... Wasserfahrzeuge gelten dort nur § 1b Abs. 6, § 1d Abs. 3, § 1e Abs. 7, § 1f Abs. 4, die §§ 8 bis 10 sowie die in den §§ 2, 3 Abs. 1, 2 Nr. 2, § 4 ...
§ 8 MARPOL-ZuwV Weitere Ordnungswidrigkeiten (vom 12.04.2008)
... 6. als Lieferant oder als für die Lieferung Verantwortlicher a) entgegen § 1f Abs. 3 Nr. 1 eine Probe nicht oder nicht rechtzeitig zieht, b) entgegen § 1f Abs. ... 1f Abs. 3 Nr. 1 eine Probe nicht oder nicht rechtzeitig zieht, b) entgegen § 1f Abs. 3 Nr. 3 eine Bunkerlieferbescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... Schiffskraftstoffs nicht oder nicht rechtzeitig übergibt, c) entgegen § 1f Abs. 3 Nr. 4 eine Abschrift der Bunkerlieferbescheinigung nicht oder nicht mindestens drei Jahre ... nicht oder nicht mindestens drei Jahre aufbewahrt oder d) entgegen § 1f Abs. 3 Nr. 5 eine dort genannte Abschrift nicht oder nicht rechtzeitig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt
V. v. 18.06.2007 BGBl. I S. 1177
Artikel 1 1. UmwRSeeSÄndV Änderung der Verordnung über Zuwiderhandlungen gegen das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und gegen das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen
... jeweils geltenden Fassung." 3. Nach § 1 werden folgende §§ 1a bis 1f eingefügt: „§ 1a Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser ... vollständig und wahrheitsgemäß vorgenommen werden. § 1f Ergänzende Bestimmungen zu Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens (1) Für ... als Lieferant oder als für die Lieferung Verantwortlicher a) entgegen § 1f Abs. 3 Nr. 1 eine Probe nicht oder nicht rechtzeitig zieht, b) entgegen § 1f ... 1f Abs. 3 Nr. 1 eine Probe nicht oder nicht rechtzeitig zieht, b) entgegen § 1f Abs. 3 Nr. 3 eine Bunkerlieferbescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... Schiffskraftstoffs nicht oder nicht rechtzeitig übergibt, c) entgegen § 1f Abs. 3 Nr. 4 eine Abschrift der Bunkerlieferbescheinigung nicht oder nicht mindestens drei Jahre ... nicht oder nicht mindestens drei Jahre aufbewahrt oder d) entgegen § 1f Abs. 3 Nr. 5 eine dort genannte Abschrift nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt.  ...

Zweite Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt
V. v. 09.04.2008 BGBl. I S. 698
Artikel 1 2. UmwRSeeSÄndV Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung
... Maßgabe des MARPOL-Übereinkommens und seiner Anlagen, soweit in den §§ 1b bis 1f nichts anderes bestimmt ist; für andere Wasserfahrzeuge gelten dort nur § 1b Abs. 6, ... Wasserfahrzeuge gelten dort nur § 1b Abs. 6, § 1d Abs. 3, § 1e Abs. 7, § 1f Abs. 4, die §§ 8 bis 10 sowie die in den §§ 2, 3 Abs. 1, 2 Nr. 2, § 4 ... ist jegliches Einbringen von Schiffsmüll verboten." 6. § 1f wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Für ...