Zitierungen von § 83d IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 83d IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Europäisches Haftbefehlsgesetz (EuHbG)
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1721
Artikel 1 EuHbG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... soll innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Ersuchens entschieden werden. § 83d Entlassung des Verfolgten Wurde der Verfolgte innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... § 83b Bewilligungshindernisse § 83c Fristen § 83d Entlassung des Verfolgten § 83e Vernehmung des Verfolgten Abschnitt 3 ...

Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
Artikel 3 2. VerfRBÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
...  c) Die bisherigen Absätze 2 bis 5 werden die Absätze 3 bis 6. 3. In § 83d wird die Angabe „§ 83c Abs. 3" durch die Angabe „§ 83c Absatz 4" ...


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