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Zitierungen von § 87 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87i IRG Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung (vom 27.11.2020)
... Ist die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates eine Geldsanktion nach § 87 Absatz 2 Nummer 1 und 2 , die gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ... erklärt. Eine gegen einen Jugendlichen verhängte Geldsanktion nach § 87 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ist dabei zusätzlich in eine nach dem Jugendgerichtsgesetz zulässige Sanktion ...
§ 87l IRG Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte (vom 28.10.2010)
... wenn 1. es sich um die Vollstreckung einer Geldsanktion im Sinne von § 87 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 handelt, 2. ein Zulassungsgrund im Sinne von § 87k ...
§ 87m IRG Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister (vom 28.10.2010)
... Bewilligung, nach der eine Entscheidung eines anderen Mitgliedstaates gemäß § 87 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 für vollstreckbar erklärt oder abgelehnt wurde, ist dem Bundeszentralregister ...
§ 87n IRG Vollstreckung (vom 27.11.2020)
... Mitgliedstaat insbesondere bei der Vollstreckung einer Entscheidung, in die eine Entscheidung nach § 87 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 umgewandelt worden ist, vereinbart werden, dass der Erlös aus der Vollstreckung dem Opfer ...
§ 87o IRG Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3 (vom 27.11.2020)
... vor diesem Zeitpunkt beim Bundesamt für Justiz eingegangen sind, gelten die §§ 86 bis 87p in ihrer bis zum Ablauf des 26. November 2020 geltenden ...
§ 87p IRG Grundsatz (vom 27.11.2020)
... richten sich nach diesem Unterabschnitt. § 71 ist nicht anzuwenden. § 87 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 gilt sinngemäß. (2) Die zuständige Behörde eines anderen ...
§ 100 IRG Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung (vom 01.11.2019)
... Geldsanktionen nach dem Rahmenbeschluss Geldsanktionen sind bei Geldsanktionen gemäß § 87 Absatz 2 Nummer 1 und 4 nur anwendbar, wenn diese nach dem 27. Oktober 2010 rechtskräftig geworden sind. ... nach dem 27. Oktober 2010 rechtskräftig geworden sind. Bei Geldsanktionen nach § 87 Absatz 2 Nummer 2 und 3 sind die in Satz 1 genannten Vorschriften nur anwendbar, wenn die nicht gerichtliche Entscheidung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Rahmenbeschluss-Geldsanktionen-E-Rechtsverkehrs-und-Aktenführungsverordnung (RbGeldERAV)
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3582; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363
§ 1 RbGeldERAV Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesamt für Justiz
... Bundesamt für Justiz können ab dem 24. Oktober 2017 in Verfahren nach den §§ 86 bis 87p des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen einschließlich ...
§ 4 RbGeldERAV Zulassung der elektronischen Aktenführung
... für Justiz kann ab dem 24. Oktober 2017 die Akten in Verfahren nach den §§ 86 bis 87p des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen einschließlich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 4 EU/1215/2012DG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... § 87 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... In § 71a werden die Wörter „des Verfalls oder" gestrichen. 17. In § 87 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „von Tatwerkzeugen oder von Erträgen aus Straftaten" ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Artikel 2 StPOuIRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... durch die Wörter „Europäischer Haftbefehl" ersetzt. 8. In § 87 Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „(ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16)" ein Komma und ...
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... Regelungen § 86 Vorrang Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen § 87 Grundsatz § 87a Vollstreckungsunterlagen § 87b ...

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 2005/214/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... § 86 Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen Grundsatz § 87 Vollstreckungsunterlagen § 87a Zulässigkeitsvoraussetzungen ... Regelungen enthält. Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen § 87 Grundsatz (1) Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat nach ... Ist die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates 1. eine Geldsanktion nach § 87 Absatz 2 Nummer 1 und 2, die gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden im Sinne des ... Union hat oder 3. zwecks Vollstreckung einer Geldsanktion nach § 87 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 übermittelt worden, beantragt die ... (4) Eine gegen einen Jugendlichen verhängte Geldsanktion nach § 87 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ist in eine nach dem Jugendgerichtsgesetz zulässige Sanktion ... wenn 1. es sich um die Vollstreckung einer Geldsanktion im Sinne von § 87 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 handelt, 2. ein Zulassungsgrund im Sinne von § ... Die Bewilligung, nach der eine Entscheidung eines anderen Mitgliedstaates gemäß § 87 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 für vollstreckbar erklärt oder abgelehnt wurde, ist dem ... Mitgliedstaat bei der Vollstreckung einer Entscheidung, in die eine Entscheidung nach § 87 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 umgewandelt worden ist, vereinbart werden, dass der Erlös aus der ... Geldbußen richten sich nach diesem Unterabschnitt. § 71 ist nicht anzuwenden. § 87 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Satz 2 gilt ... Geldbußen (ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16) sind bei Geldsanktionen gemäß § 87 Absatz 2 Nummer 1 und 4 nur anwendbar, wenn diese nach dem 27. Oktober 2010 rechtskräftig ... diese nach dem 27. Oktober 2010 rechtskräftig geworden sind. Bei Geldsanktionen nach § 87 Absatz 2 Nummer 2 und 3 sind die in Satz 1 genannten Vorschriften nur anwendbar, wenn die nicht ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2474; zuletzt geändert durch Artikel 6c G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 6. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
...  „(1) Ist die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates eine Geldsanktion nach § 87 Absatz 2 Nummer 1 und 2 , die gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes ... vollstreckbar erklärt. Eine gegen einen Jugendlichen verhängte Geldsanktion nach § 87 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ist dabei zusätzlich in eine nach dem Jugendgerichtsgesetz zulässige Sanktion ... vor diesem Zeitpunkt beim Bundesamt für Justiz eingegangen sind, gelten die §§ 86 bis 87p in ihrer bis zum Ablauf des 26. November 2020 geltenden Fassung." 12. Der ...