Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
B. v. 03.11.2015 BGBl. I S. 1933
Berichtigung StPOuIRGÄndGB ... zu berichtigen: In Anlage 2 (zu Artikel 2 Nummer 1) sind nach der Angabe zu § 90 folgende Angaben einzufügen: „Abschnitt 5 Überwachung von ...
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen
G. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 EinzVorvRUG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... Einrichtungen § 74a". f) Die Angaben zu den §§ 88 bis 90 werden durch folgende Angaben ersetzt: „Grundsatz § 88 ... 88f Sicherstellungsmaßnahmen § 89 Ausgehende Ersuchen § 90 ". 2. § 49 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 ... § 56b Absatz 2 erforderliche Einwilligung verweigert wurde." 18. § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Ausgehende Ersuchen (1) Die ... verweigert wurde." 18. § 90 wird wie folgt gefasst: „§ 90 Ausgehende Ersuchen (1) Die zuständigen Behörden können Ersuchen um ...
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