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Zitierungen von § 77a IRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77a IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 77b IRG Verordnungsermächtigung (vom 23.12.2025)
... durch Rechtsverordnung, 1. den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente nach § 77a Absatz 1 eingereicht werden können, 2. die für die Übersendung der elektronischen ... können, 2. die für die Übersendung der elektronischen Dokumente nach § 77a Absatz 2 notwendigen Signaturanforderungen und die für die Bearbeitung notwendige Form, 3. ... die für die Bearbeitung notwendige Form, 3. den Zeitpunkt, von dem an Akten nach § 77a Absatz 4 elektronisch geführt werden oder geführt werden können, 4. die ... geführten Akten einschließlich der Ausnahmen von der Ersetzung der Urschrift nach § 77a Absatz 4 , 5. die Urschriften, die abweichend von § 77a Absatz 6 weiterhin aufzubewahren ... der Urschrift nach § 77a Absatz 4, 5. die Urschriften, die abweichend von § 77a Absatz 6 weiterhin aufzubewahren sind. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für ... übertragen. Die Zulassung der elektronischen Übermittlung nach § 77a Absatz 1 kann auf einzelne Gerichte und Behörden sowie auf einzelne Verfahren oder ... Verfahrensabschnitte beschränkt werden. Die elektronische Aktenführung nach § 77a Absatz 4 sowie die Zulassung der Weiterführung in elektronischer beziehungsweise Papierform ...
Zitat in folgenden Normen
Rahmenbeschluss-Geldsanktionen-E-Rechtsverkehrs-und-Aktenführungsverordnung (RbGeldERAV)
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3582; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 349
§ 5 RbGeldERAV Führung elektronischer Akten
... und Gegenständen des Augenscheins in die elektronische Form gemäß § 77a Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist nach dem Stand der Technik sicherzustellen, dass das zu den Akten zu nehmende elektronische ...
Zitate in Änderungsvorschriften
eIDAS-Durchführungsgesetz
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Artikel 11 eIDASDG Folgeänderungen
... ist, werden die Wörter „nach dem Signaturgesetz" gestrichen. (21) In § 77a Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel ...
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 29 ERVAG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... § 77a Absatz 7 Satz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 1 ...
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
Artikel 22 EAkteEÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 77a Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 32 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz und Absatz 2" durch die ...
Artikel 23 EAkteEÄndG Weitere Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zum 1. Januar 2027
... Artikel 22 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 77a Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur ...
Artikel 24 EAkteEÄndG Weitere Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zum 1. Januar 2036
... Artikel 23 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 77a Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „sowie § 15 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung" ...
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
Artikel 15 EAkteJEG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... § 77a Absatz 7 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 1 ...
Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 349
Artikel 9 OnlVfEEG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Übermittlung nach § 77a Absatz 1 kann auf einzelne Gerichte und Behörden sowie auf einzelne Verfahren oder ... oder Verfahrensabschnitte beschränkt werden. Die elektronische Aktenführung nach § 77a Absatz 4 sowie die Zulassung der Weiterführung in elektronischer beziehungsweise Papierform ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... 76 Gegenseitigkeitszusicherung § 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften § 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung § 77b Verordnungsermächtigung ...
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 2005/214/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... eingefügt: „Elektronische Kommunikation und Aktenführung § 77a Verordnungsermächtigung § 77b". b) Nach der Angabe zu ... das Bundesamt für Justiz." 4. Nach § 77 werden folgende §§ 77a und 77b eingefügt: „§ 77a Elektronische Kommunikation und ... Nach § 77 werden folgende §§ 77a und 77b eingefügt: „§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung (1) Ist nach diesem Gesetz für ... Rechtsverordnung, 1. den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente nach § 77a Absatz 1 eingereicht werden können, 2. die für die Übersendung der ... 2. die für die Übersendung der elektronischen Dokumente nach § 77a Absatz 2 notwendigen Signaturanforderungen und die für die Bearbeitung notwendige Form, ... die Bearbeitung notwendige Form, 3. den Zeitpunkt, von dem an Akten nach § 77a Absatz 4 elektronisch geführt werden oder geführt werden können, 4. die ... Akten einschließlich der Ausnahmen von der Ersetzung der Urschrift nach § 77a Absatz 4, 5. die Urschriften, die abweichend von § 77a Absatz 6 weiterhin ... der Urschrift nach § 77a Absatz 4, 5. die Urschriften, die abweichend von § 77a Absatz 6 weiterhin aufzubewahren sind. Die Landesregierungen können die ... übertragen. Die Zulassung der elektronischen Übermittlung nach § 77a Absatz 1 kann auf einzelne Gerichte und Behörden sowie auf einzelne Verfahren beschränkt ... auf einzelne Verfahren beschränkt werden. Die elektronische Aktenführung nach § 77a Absatz 4 kann auf das Verfahren bei einzelnen Behörden oder auf Verfahrensabschnitte ...
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234; zuletzt geändert durch Artikel 38 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
Artikel 20 JusWeDigG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... 2022 (BGBl. I S. 2632) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 77a Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „§ 32a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 5" durch die ... in Papierform weitergeführt werden. (3) Die elektronische Aktenführung nach § 77a Absatz 4 sowie die Zulassung der Weiterführung in elektronischer beziehungsweise Papierform ... Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Übermittlung nach § 77a Absatz 1 kann auf einzelne Gerichte und Behörden sowie auf einzelne Verfahren oder ...
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