interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... § 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person § 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde § 85d ... in dem anderen Mitgliedstaat auf Antrag der Vollstreckungsbehörde gemäß § 85c für zulässig erklärt hat. Das Einverständnis der verurteilten ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zurück. § 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde Auf Antrag der ... für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen Die §§ 84 bis 85f sind im Verhältnis zum Königreich der Niederlande, zur Republik Lettland, zur ...
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