interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ... 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde § 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung § 85e Inländisches ... Stelle zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist. § 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung Die Vollstreckungsbehörde darf die ... für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen Die §§ 84 bis 85f sind im Verhältnis zum Königreich der Niederlande, zur Republik Lettland, zur ...
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