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Zitierungen von § 11 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 IRG Vereinfachte Auslieferung (vom 02.08.2006)
... hat. (2) Im Fall des Absatzes 1 kann auf die Beachtung der Voraussetzungen des § 11 verzichtet werden, wenn sich der Verfolgte nach Belehrung zu richterlichem Protokoll damit ...
§ 71 IRG Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland (vom 25.07.2015)
... nur zur Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion erfolgen; § 6 Absatz 2, § 11 gelten entsprechend. (2) Die Vollstreckung einer im Geltungsbereich dieses ...
§ 82 IRG Nichtanwendung von Vorschriften (vom 02.08.2006)
... §§ 5, 6 Abs. 1, § 7 und, soweit ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, § 11 finden keine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Europäisches Haftbefehlsgesetz (EuHbG)
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1721
Artikel 1 EuHbG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... §§ 5, 6 Abs. 1, § 7 und, soweit ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, § 11 finden keine Anwendung. § 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... vor internationalen Strafgerichtshöfen § 10 Auslieferungsunterlagen § 11 Spezialität § 12 Bewilligung der Auslieferung § 13 Sachliche ...

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... nur zur Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion erfolgen; § 6 Absatz 2, § 11 gelten entsprechend. (2) Die Vollstreckung einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes ...