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Zitierungen von § 40 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 IRG Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls (vom 13.12.2019)
... weist ihn darauf hin, daß er sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands ( § 40 ) bedienen kann und daß es ihm freisteht, sich zu der ihm zur Last gelegten Tat zu ...
§ 22 IRG Verfahren nach vorläufiger Festnahme (vom 13.12.2019)
... weist ihn darauf hin, daß er sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands ( § 40 ) bedienen kann und daß es ihm freisteht, sich zu der ihm zur Last gelegten Tat zu ...
§ 28 IRG Vernehmung des Verfolgten (vom 13.12.2019)
... weist ihn darauf hin, daß er sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands ( § 40 ) bedienen kann und daß es ihm freisteht, sich zu der ihm zur Last gelegten Tat zu ...
§ 31 IRG Durchführung der mündlichen Verhandlung (vom 13.12.2019)
... sind die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, der Verfolgte und sein Rechtsbeistand ( § 40 ) zu benachrichtigen. Bei der mündlichen Verhandlung muß ein Vertreter der ... Verfolgte zur mündlichen Verhandlung nicht vorgeführt, so muß ein Rechtsbeistand ( § 40 ) seine Rechte in der Verhandlung wahrnehmen. In diesem Fall ist ihm für die ...
§ 32 IRG Entscheidung über die Zulässigkeit (vom 13.12.2019)
... wird der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Verfolgten und seinem Rechtsbeistand ( § 40 ) bekanntgemacht. Der Verfolgte erhält eine ...
§ 45 IRG Durchlieferungsverfahren (vom 13.12.2019)
... weist ihn darauf hin, daß er sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands ( § 40 ) bedienen kann und daß es ihm freisteht, sich zu der ihm zur Last gelegten Tat zu ... daß an die Stelle der Frist von zwei Monaten eine Frist von einem Monat tritt. § 40 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Fall der notwendigen Rechtsbeistandschaft nur ...
§ 47 IRG Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg (vom 13.12.2019)
... weist ihn darauf hin, daß er sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands ( § 40 ) bedienen kann und daß es ihm freisteht, sich zu der ihm zur Last gelegten Tat zu ...
§ 61 IRG Gerichtliche Entscheidung
... §§ 30, 31 Abs. 1, 3 und 4, §§ 32, 33 Abs. 1, 2 und 4, § 38 Abs. 4 Satz 2, § 40 Abs. 1 sowie die Vorschriften des 11. Abschnittes des I. Buches der Strafprozeßordnung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 3 YUGStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40 , 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in ...

Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 3 RUAStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40 , 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Europäisches Haftbefehlsgesetz (EuHbG)
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1721
Artikel 1 EuHbG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... nicht der Achte Teil abschließende Regelungen enthält." 3. § 40 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. wegen der Schwierigkeit der Sach- oder ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 4 PVNeuRG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Rechtsbeistand". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Rechtsbeistand". b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst:  ... das Wort „Beistand" durch das Wort „Rechtsbeistand" ersetzt. 4. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Rechtsbeistand (1) Die verfolgte ... ersetzt. 4. § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Rechtsbeistand (1) Die verfolgte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines ... ersetzt. b) Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „ §§ 40 und 42" wird durch die Angabe „§ 42" ersetzt. bb) Folgender Satz ... 42" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „ § 40 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Fall der notwendigen Rechtsbeistandschaft nur ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... im Auslieferungsverfahren § 39 Beschlagnahme und Durchsuchung § 40 Beistand § 41 Vereinfachte Auslieferung § 42 Anrufung des ...