Zitierungen von § 53 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 IRG Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland (vom 25.07.2015)
... 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4, die §§ 33, 52 Absatz 3, § 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses ...
§ 85a IRG Gerichtliches Verfahren (vom 25.07.2015)
... 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33, 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses ...
§ 87e IRG Rechtsbeistand (vom 13.12.2019)
... Vorschrift des § 53 über den Rechtsbeistand gilt ...
§ 90m IRG Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person (vom 25.07.2015)
... 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33, 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses ...
§ 90o IRG Grundsatz (vom 23.07.2015)
... Bestimmungen des Ersten und Siebenten Teils dieses Gesetzes anzuwenden. § 53 gilt entsprechend. (3) Dieser Abschnitt geht den in § 1 Absatz 3 genannten ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 59a RVG Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden (vom 13.12.2019)
... § 87e des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit § 53 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen durch das Bundesamt für Justiz bestellten Beistand gelten die Vorschriften über den ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... 87e des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit § 53 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen durch das Bundesamt für ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1197
Artikel 1 3. IRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... die allgemeinen Bestimmungen des Ersten und Siebenten Teils dieses Gesetzes anzuwenden. § 53 gilt entsprechend. (3) Dieser Abschnitt geht den in § 1 Absatz 3 genannten ...

Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
G. v. 17.12.2006 BGBl. I S. 3175, 2008 I 1006
Artikel 2 ÜAGuIRGÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... die Angabe „§ 50 Satz 2" gestrichen und die Angabe „§§ 53 , 55 Abs. 2" durch die Angabe „§ 53" ersetzt.  ... gestrichen und die Angabe „§§ 53, 55 Abs. 2" durch die Angabe „§ 53 " ersetzt.  ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 4 PVNeuRG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... folgt gefasst: „§ 40 Rechtsbeistand". b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Rechtsbeistand". c) Nach ... b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „ § 53 Rechtsbeistand". c) Nach der Angabe zu § 83i wird folgende Angabe ... das Wort „Beistands" durch das Wort „Rechtsbeistands" ersetzt. 7. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Rechtsbeistand (1) Die ... ersetzt. 7. § 53 wird wie folgt gefasst: „ § 53 Rechtsbeistand (1) Die verurteilte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 52 Absatz 3 werden die Wörter „des Verfalls oder" gestrichen. 7. In § 53 Absatz 1 werden die Wörter „des Verfalls oder" gestrichen. 8. In § 54 ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... 51 Örtliche Zuständigkeit § 52 Vorbereitung der Entscheidung § 53 Beistand § 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion § 55 Entscheidung ...

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 2005/214/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Geldbuße bedroht ist. § 87e Beistand Die Vorschrift des § 53 über den Beistand gilt entsprechend. § 87f Bewilligung der Vollstreckung ...

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Ersuchen um" durch die Wörter „im Falle der" ersetzt. 6. § 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Der ... 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4, die §§ 33, 52 Absatz 3, § 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so ... 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33, 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so ... 30 Absatz 2 Satz 2 und 4, Absatz 3, § 31 Absatz 1 und 4 sowie die §§ 33, 42 und 53 gelten entsprechend. Befindet sich die verurteilte Person im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so ...


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