§ 21c (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenEinundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 470
Artikel 2 41. StVRÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ... Begutachtung nach §§ 21 und 21c StVZO 1) Komplettfahrzeug ... ten (GA) nach § 21 StVZO und GA nach § 21c StVZO 2)6) Gutachten nach § 21 StVZO aufgrund § 27 ... der Gebührennummer 499 berechnet werden. 2) Wird das Gutachten nach § 21c StVZO gleichzeitig mit einem Gutachten nach § 21 StVZO erstellt, darf für das Gutachten ... mit einem Gutachten nach § 21 StVZO erstellt, darf für das Gutachten nach § 21c StVZO nur die Hälfte der Gebühr zusätzlich zur Gebühr für das Gutachten ...
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... gefasst: „§ 18 (aufgehoben)". c) Die Angabe zu § 21c wird wie folgt gefasst: „§ 21c (aufgehoben)". d) Die ... c) Die Angabe zu § 21c wird wie folgt gefasst: „§ 21c (aufgehoben)". d) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: ... zusätzlich die Bezeichnung der Fahrzeugklasse eingetragen werden." 7. § 21c wird aufgehoben. 8. In § 22 Abs. 2 Satz 6 wird die Angabe „dem nach § ...
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