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§ 30a - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors



(1) Kraftfahrzeuge müssen entsprechend dem Stand der Technik so gebaut und ausgerüstet sein, daß technische Veränderungen, die zu einer Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann) führen, wesentlich erschwert sind. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Veränderungen leicht erkennbar gemacht werden.

(1a) Zweirädrige Kleinkrafträder und Krafträder müssen hinsichtlich der Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe den Vorschriften von Kapitel 7 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 226 S. 1), jeweils in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung, entsprechen.

(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.

(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1) sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.

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Zitierungen von § 30a StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30a StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30c StVZO Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme (vom 01.06.2008)
... Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.  ...
§ 32 StVZO Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen
...  (9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten: 1. Breite: a) bei ...
§ 34 StVZO Achslast und Gesamtgewicht
... von Absatz 5 gelten für die zulässigen Gewichte von Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen. (6) Bei ...
§ 35a StVZO Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
... und Sicherheitsgurte von dreirädrigen oder vierrädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen. (12) In ...
§ 39a StVZO Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
... Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. (2) Die in Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine ...
§ 40 StVZO Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
... und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und ...
§ 41 StVZO Bremsen und Unterlegkeile
... von 3,5 m/s2. (4a) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - muss es bei Ausfall eines Teils der Bremsanlage möglich sein, mit dem verbleibenden ... 1, 2, 3 und 5, Absatz 13 und den Absätzen 17 und 18 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über Bremsanlagen ...
§ 42 StVZO Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
... in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen. (2) Hinter ... Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge ...
§ 43 StVZO Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
... Verbindung von Fahrzeugen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 und ihre Anbringung an diesen Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser ...
§ 45 StVZO Kraftstoffbehälter
... und deren Einbau sowie den Einbau der Kraftstoffzufuhrleitungen in Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen ...
§ 53a StVZO Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
... 1973 S. 558) entsprechen. (4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ...
§ 55 StVZO Einrichtungen für Schallzeichen
...  (2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift ...
§ 55a StVZO Elektromagnetische Verträglichkeit
... zum Einbau in den genannten Fahrzeugen bestimmt sind. (2) Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 sowie zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbständige technische Einheiten ...
§ 59 StVZO Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
... genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - darf das Schild angebracht sein. (1b) Abweichend von Absatz 1 ist an ... angebracht sein. (1b) Abweichend von Absatz 1 ist an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008)
... sind) ist nach dem 31. Dezember 2009 nicht mehr anzuwenden. § 30a Abs. 1 (Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit)  ... die von den genannten Tagen an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. § 30a Abs. 1a (Änderung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit) ist ... erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge mit einer Einzelbetriebserlaubnis § 30a Abs. 2 (durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bei Anhängern) ist ... von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Anhänger anzuwenden. § 30a Abs. 3 (weggefallen) § 30b (Berechnung des Hubraums) ist anzuwenden ... Kraftfahrzeugen) ist auf erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 ab dem 17. Juni 2003 anzuwenden. Für vor diesem Datum erstmals in den Verkehr ... bis zu 23,0 t betragen. § 34 Abs. 5a (Massen von Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens anzuwenden auf Kraftfahrzeuge, die ab dem 17. Juni 2003 ... Abs. 11 (Verankerungen der Sicherheitsgurte und Sicherheitsgurte von Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 für erstmals in den Verkehr ... in Verbindung mit der im Anhang aufgeführten Bestimmung für Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 jedoch spätestens ab 17. Juni 2003. § 36 Abs. 2a (Bauart der Reifen ... (Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger für Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 auf die von diesem Tage an erstmals ... Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 für erstmals in den Verkehr ... § 42 Abs. 1 Satz 3 (Anhängelast für Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 für erstmals in den Verkehr ... § 43 Abs. 5 (Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 auf von diesem Tage an erstmals an ... § 45 Abs. 4 (Kraftstoffbehälter und deren Einbau in Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3) ist für neu in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge spätestens ab dem ... § 55 Abs. 2a (Einrichtungen für Schallzeichen an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens anzuwenden ab dem 17. Juni 2003 für von diesem Tage ... § 55a Abs. 2 (Elektromagnetische Verträglichkeit bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 auf von diesem Tage an erstmals in ... des Rates) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 auf Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 anzuwenden, die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommen. § 59 ... für Beifahrer und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens anzuwenden auf diese Kraftfahrzeuge, die ab 17. Juni 2003 ...
Anhang StVZO (vom 29.04.2009)
... vom 17. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 65 vom 5. März 1998, S. 35). § 30a Abs. 3 Anhang I, Anlage 1, Anhang II, Anlage 1, Anlage 2 mit Unterlage 1, Anlage 3 der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Anlage 7 FeV (zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung (vom 16.01.2009)
... aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß § 30a Abs. 2 Satz 1 StVZO, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind - ...