(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2008) ... die Ausfüllung von Fahrzeugbriefen verstößt, 2. entgegen § 31 Abs. 1 ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, ohne zur ... führt, ohne zur selbständigen Leitung geeignet zu sein, 3. entgegen § 31 Abs. 2 als Halter eines Fahrzeugs die Inbetriebnahme anordnet oder zuläßt, obwohl ihm ...
Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 28.03.2006 BGBl. I S. 569
Artikel 2 43. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung ... richtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahr- zeugen § 31 Abs. 2 § 69a Abs. 5 Nr. 3 § 31 Abs. 2, jeweils i. V. m. § 38 ... von Fahr- zeugen § 31 Abs. 2 § 69a Abs. 5 Nr. 3 § 31 Abs. 2, jeweils i. V. m. § 38 § 41 Abs. 1 bis 12, 15 bis 17 § 43 ...
V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
Artikel 1 BKatVÄndV ... eines Kraft- fahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zu- gelassen, obwohl § 31 Abs. 2 § 69a Abs. 5 Nr. 3 189.1 der Führer ... und dadurch die Ver- kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, § 31 Abs. 2 § 69a Abs. 5 Nr. 3 insbesondere unter ... Brem- sen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen § 31 Abs. 2, jeweils i. V. m. § 38 § 41 Abs. 1 bis 12, 15 bis 17 § ... oder des Zuges durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt § 31 Abs. 2 § 69a Abs. 5 Nr. 3 189.3.1 bei ...
Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988; aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139