§ 60a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... ausländische Kraftfahrzeuge". h) Die Angaben zu den §§ 60 und 60a werden wie folgt gefasst: „§ 60 (aufgehoben) § 60a ... und 60a werden wie folgt gefasst: „§ 60 (aufgehoben) § 60a (aufgehoben)". i) Die Angaben zu den Anlagen I bis VII werden durch folgende ... i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung)" ersetzt. 20. Die §§ 60 und 60a werden aufgehoben. 21. § 69a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ...
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