Anlage XVI (zu § 47 Abs. 2 Satz 2) Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
(siehe BGBl. I 1988 S. 1936 - 1950)
interne Verweise§ 47 StVZO Abgase (vom 02.02.2006) ... Richtlinie entsprechen. Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor, auf die sich die Anlage XVI bezieht, müssen hinsichtlich der Emission verunreinigender Stoffe (feste Bestandteile - ... der Emission verunreinigender Stoffe (feste Bestandteile - Dieselrauch) im Abgas der Anlage XVI oder der Richtlinie 72/306/EWG, geändert durch die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten ...
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (vom 01.10.2008) ... vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung anwendbar. § 47 Abs. 2 Satz 2 und Anlage XVI (Prüfung der Emission verunreinigender Stoffe bei Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.03.2006 BGBl. I S. 543
Artikel 1 42. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen". b) Nach der Angabe zu Anlage XVI werden folgende Angaben eingefügt: „Anlage XVII ... Ausstattung nur erforderlich, wenn GWP durchgeführt werden." 8. Nach Anlage XVI werden folgende Anlagen XVII und XVIIa eingefügt: „Anlage XVII (zu § ...
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