Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2012 aufgehoben
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C. - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 68 Zuständigkeiten
§ 69 (aufgehoben)
§ 69a Ordnungswidrigkeiten
§ 69b (aufgehoben)
§ 70 Ausnahmen
§ 71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 73 Technische Festlegungen
Anlage I (aufgehoben)
Anlage II (aufgehoben)
Anlage III (aufgehoben)
Anlage IV (aufgehoben)
Anlage V (aufgehoben)
Anlage Va (aufgehoben)
Anlage Vb (aufgehoben)
Anlage Vc (aufgehoben)
Anlage Vd (aufgehoben)
Anlage VI (aufgehoben)
Anlage VII (aufgehoben)
Anlage VIII (§ 29 Abs. 1 bis 4, Abs. 7, 9, 11 und 13) Untersuchung der Fahrzeuge
Anlage VIIIa (§ 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung
Anlage VIIIb (Anlage VIII Nr. 3.1 und 3.2) Anerkennung von Überwachungsorganisationen
Anlage VIIIc (Anlage VIII Nr. 3.1.1.1 und Nr. 3.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und/oder Untersuchungen der Abgase sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
Anlage VIIId (Anlage VIII Nr. 4) Untersuchungsstellen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen, Untersuchungen der Abgase und wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen
Anlage IX (zu § 29 Abs. 2, 3, 5 bis 8) Prüfplakette für die Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
Anlage IXa (§ 47a Abs. 5) Plakette für die Durchführung von Abgasuntersuchungen
Anlage IXb (§ 29 Abs. 2 bis 8) Prüfmarke und SP-Schild für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen
Anlage X (zu § 35e Abs. 4, § 35f, § 35i) Fahrgasttüren, Notausstiege, Gänge und Anordnung von Fahrgastsitzen in Kraftomnibussen
Anlage XI (aufgehoben)
Anlage XIa (aufgehoben)
Anlage XIb (aufgehoben)
Anlage XII (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d, Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 3 Buchstabe b, Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe b) Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs
Anlage XIII (§ 34a Abs. 3) Zulässige Zahl von Sitzplätzen und Stehplätzen in Kraftomnibussen
Anlage XIV (zu § 48) Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge
Anlage XV (zu § 49 Abs. 3) Zeichen "Geräuscharmes Kraftfahrzeug"
Anlage XVI (zu § 47 Abs. 2 Satz 2) Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
Anlage XVII (zu § 41a Abs. 5 und 6) Gassystemeinbauprüfungen und sonstige Gasanlagenprüfungen
Anlage XVIIa (zu § 41a Abs. 7 und Anlage VIII Nr. 3.1.1.2) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen oder von wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen sowie Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte
Anlage XVIII (zu § 57b Abs. 1) Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
Anlage XVIIIa (zu § 57b Abs. 1) Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten
Anlage XVIIIb (zu § 57b Abs. 3 und 4) Prüfstellen für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
Anlage XVIIIc (zu § 57b Abs. 3 und 4) Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern und von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Prüfungen
Anlage XVIIId (zu § 57b Abs. 3 und 4) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Prüfungen sowie Schulung der mit der Prüfung beauftragten Fachkräfte
Anlage XIX (§ 19 Abs. 3 Nr. 4) Teilegutachten
Anlage XX (weggefallen)
Anlage XXI (zu § 49 Abs. 3) Kriterien für lärmarme Kraftfahrzeuge
Anlage XXII (weggefallen)
Anlage XXIII (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen)
Anlage XXIV (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- und Selbstzündungsmotoren (Definition bedingt schadstoffarmer Personenkraftwagen)
Anlage XXV (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase von Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen gemäß Europa-Norm)
Anlage XXVI (zu § 47 Abs. 3a) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor
Anlage XXVII (zu § 48 Abs. 2 und Anlage XIV Nr. 3.4) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit Selbstzündungsmotor
Anlage XXVIII (§ 35a Abs. 8)
Anlage XXIX (zu § 20 Abs. 3a Satz 4 ) EG-Fahrzeugklassen
Anhang


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