Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung von Investitionen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694
Artikel 1 InvBeG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung ... mündliche Verhandlung soll so früh wie möglich stattfinden." 6. § 176 wird wie folgt gefasst: „§ 176 Bei den Verwaltungsgerichten ... stattfinden." 6. § 176 wird wie folgt gefasst: „ § 176 Bei den Verwaltungsgerichten dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
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