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Zitierungen von § 10 Gesetz über die Lohnstatistik

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 LohnStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LohnStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Statistikanpassungsverordnung (StatAV)
V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 8 StatAV Gesetz über die Lohnstatistik
... 1 Abweichend von den §§ 2, 4, 6, 8 und 10 des Gesetzes über die Lohnstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer ... "24.000" durch die Zahl "34.000" ersetzt. 5. Abweichend von § 10 Satz 2 gilt: "Dabei darf die Anzahl der durch die Auswahl einbezogenen Arbeiter ...